Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen von Egi's Fahrschule. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft. Gültig ab 1. März 2020.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Egi's Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.
1. VKU + Nothelferkurs
1.1 Stornierung
Sie können sich bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (WhatsApp, SMS oder E-Mail) abmelden oder den Kurs umbuchen.
Im Falle einer wirksamen Stornierung entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.
Eine verspätete Abmeldung/Umbuchung oder das Fernbleiben des Kurses wird nicht akzeptiert und der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
1.2 Teilnehmerzahl
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Teilnehmerzahl festgelegt:
- Nothilfekurs: Min. 4 Teilnehmer / max. 12 Teilnehmer
- Verkehrskundeunterricht: Min. 4 Teilnehmer / max. 12 Teilnehmer
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist Egi's Fahrschule berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von Egi's Fahrschule umgebucht.
1.3 Verzug und Unmöglichkeit
Wir haften nicht für nicht durchgeführte Kurse. Kurse können kurzfristig abgesagt werden (z. B. Krankheit oder Unfall von Kursleitern usw.).
1.4 Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten müssen am ersten Tag des Kurses bezahlt werden. Egi's Fahrschule behält sich das Recht vor bei nicht einhalten der Bezahlung am Kurstag einen Aufpreis von 20.- CHF zu erheben.
Corona Massnahmen
Sofern in den Kursräumen der Sicherheitsabstand von 1.5m während dem Verkehrskundeunterricht (VKU) nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass sie ihre eigene Schutzmaske mitbringen. Im Weiteren wird auf das Corona-Schutzkonzept verwiesen.
2. Gewährleistung
Die ausbildenden Fahrlehrer von Egi's Fahrschule sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung sowie dem Eidg. Fachausweis.
3. Lektionsdauer
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Zwischen- und Schlussbesprechung inbegriffen.
4. Abmeldung oder Verspätungen
4.1 Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24h im Voraus schriftlich abgemeldet werden (SMS, WhatsApp oder E-Mail).
4.2 Abmeldungen die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist Egi's Fahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen.
4.3 Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.
4.4 Allfällig verlorene Zeit durch Verspätung geht zu Lasten des Kunden. Sofern der Kunde über die Verspätung nicht informiert, ist Egi's Fahrschule nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.
5. Versicherungs- und Administrationspauschale
5.1 Bei Beginn der Fahrausbildung (ab der 1. Fahrlektion) wird eine einmalige Pauschale von CHF 100.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt).
5.2 Leistungsauschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
6.0 Zahlungsbedingungen
6.1 Fahrlektionen sind grundsätzlich vor Beginn jeder Fahrlektion zu bezahlen (Bar, TWINT, Einzahlungsschein).
6.2 Abonnemente (10ner Abo) sind ebenfalls im Voraus zu begleichen.
6.3 Allfällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.
6.4 Vor Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor deren Antritt sind alle offenen Fahrlektionen inkl. Prüfungskosten zu begleichen. Egi's Fahrschule behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Egi's Fahrschule kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
6.5 Bei Begleitung von Egi's Fahrschule an die praktische Führerprüfung erheben wir eine Gebühr von 200.- CHF, darin enthalten;
- Bereitstellung Fahrschulfahrzeug (Reinigung und Gebrauch während der Prüfung)
- Eine Lektion vor der Führerprüfung
- Rückfahrt zum Treffpunkt
6.6 Nachzahlungen werden pro Lektion 95.- verrechnet
7.0 Alkohol, Medikamente und Drogen
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten.
7.2 Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Egi's Fahrschule vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
8.0 Bussen
8.1 Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Egi's Fahrschule dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.